Das Wichtigste in Kürze:
- Im Google-Unternehmensprofil für Immobilienmakler zeigen Sie die Büroadresse nur, wenn dort ein Schild hängt und zu den angegebenen Zeiten jemand Kunden empfängt. Wer vom Arbeitszimmer aus makelt, blendet die Adresse aus und trägt ein Einzugsgebiet ein
- Bewertungen erbitten Sie von allen Verkäufern, ohne Gegenleistung und ohne Druck. Ein guter Moment ist der Tag nach dem Notartermin, nicht der Termin selbst
- Beiträge zu verkauften Objekten zeigen, dass Sie die Gegend kennen. Genaue Adresse, Namen und private Räume gehören nur mit Einverständnis der Eigentümer hinein, im Zweifel gar nicht
Angenommen, es ist Sonntagnachmittag. Eine Frau Mitte fünfzig hat das Haus ihrer Eltern geerbt und will es verkaufen. Sie tippt „Immobilienmakler“ und den Namen ihres Orts ins Handy und sieht eine Karte mit drei Büros. Das erste hat vier Bewertungen, die jüngste ist drei Jahre alt. Beim zweiten steht eine Adresse in einem Wohngebiet, aber kein einziges Foto. Das dritte zeigt ein verkauftes Haus aus ihrer Nachbarschaft und Bewertungen von Verkäufern, die den Ablauf beschreiben. Dort ruft sie am Montag an.
Der Makler hinter dem zweiten Profil verkauft vermutlich nicht schlechter. Er hat das Profil vor Jahren angelegt, und seitdem ruht es. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie ein Google-Unternehmensprofil für Immobilienmakler nach Googles Richtlinien einrichten und woran ein Eigentümer im Vergleich hängen bleibt. Stand: Oktober 2026.
Warum Eigentümer das Google-Unternehmensprofil des Maklers vergleichen
Ein Käufer findet Ihre Objekte auf den Portalen. Ein Eigentümer, der verkaufen will, sucht etwas anderes: einen Makler, dem er ein Haus anvertraut, das oft den größten Teil seines Vermögens ausmacht. Er sucht ihn bei Google, mit dem Ortsnamen, oder er googelt die Namen, die ihm Nachbarn genannt haben. In beiden Fällen landet er zuerst beim Google-Profil des Maklers, noch bevor er eine Website öffnet.
Welche Büros in der Karte erscheinen, erklärt Google in seiner Hilfe mit drei Faktoren: Relevanz, Entfernung und Bekanntheit. Relevanz entsteht aus vollständigen, passenden Angaben. Bekanntheit speist sich unter anderem aus Bewertungen und aus Links anderer Websites. Ein besseres Ranking lässt sich laut Google nicht kaufen. Wie man ein Profil von Grund auf anlegt und bestätigt, steht im Leitfaden zum Google-Unternehmensprofil. Hier geht es um das, was bei Maklern anders ist.
Das Google-Unternehmensprofil für Immobilienmakler einrichten: Büro oder Einzugsgebiet
Die erste Frage beim Einrichten lautet nicht, wie das Büro heißt, sondern ob Kunden dorthin kommen. Googles Richtlinien sind dabei streng. Eine Adresse, die in der Karte erscheint, braucht ein festes Schild mit dem Firmennamen, und zu den angegebenen Zeiten muss jemand da sein, der Kunden empfängt. Ein Maklerbüro mit Schaufenster in der Fußgängerzone erfüllt das ohne Weiteres.
Viele Makler arbeiten aber vom Arbeitszimmer aus und treffen Eigentümer in deren Wohnzimmer. Für diesen Fall sieht Google vor, die Adresse auszublenden und ein Einzugsgebiet anzugeben. Google braucht die Adresse dann nur für die Bestätigung. Das Gebiet beschreiben Sie über Städte, Postleitzahlen oder Regionen, höchstens 20 Stück. Einen Radius um das Büro kann man nicht eintragen, und die Grenze soll laut Google nicht weiter als etwa zwei Autostunden vom Standort entfernt liegen.
Tragen Sie die Orte ein, in denen Sie wirklich verkaufen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind ein virtuelles Büro, also eine gemietete Postanschrift ohne Arbeitsplatz, und ein Schreibtisch im Coworking-Space ohne eigenes Schild, eigenes Personal und Kundenverkehr.
Mehrere Makler und Franchise-Büros im Google-Profil
Immobilienmakler nennt Google ausdrücklich als Beispiel für Fachleute, die neben dem Büro ein eigenes Profil haben dürfen. Voraussetzung ist, dass sie selbst Kunden betreuen und am bestätigten Standort zu den angegebenen Zeiten erreichbar sind. Ein Büro mit mehreren Maklern legt dann ein Profil für den Standort an, und jedes persönliche Profil trägt nur den Namen des Maklers. Assistenz, Backoffice und reine Akquisiteure bekommen kein eigenes Profil.
Arbeiten Sie unter einer Marke oder einem Franchise und sind am Standort der einzige Makler, sieht Google ein gemeinsames Profil im Format „Marke: Ihr Name“ vor. Bedenken Sie bei mehreren Profilen eines: Die Bewertungen verteilen sich dann. Für ein kleines Büro ist ein starkes gemeinsames Profil oft mehr wert als drei schwache.
Die Kategorie „Immobilienmakler“ und weitere Angaben im Google-Profil
Die Kategorie entscheidet, bei welchen Suchen Ihr Profil überhaupt in Frage kommt. Google verlangt eine Hauptkategorie, die das Unternehmen als Ganzes beschreibt, aus der vorhandenen Liste und so genau wie möglich. Für ein Maklerbüro ist das in der Regel „Immobilienmakler“. Welche Einträge die Liste gerade anbietet, sehen Sie, wenn Sie „Immobilien“ ins Kategoriefeld tippen. Weitere Kategorien lohnen nur für einen eigenständigen Geschäftszweig, etwa eine Hausverwaltung mit eigenem Team, nicht für jede Leistung.
Beim Namen gilt dasselbe wie für jedes Unternehmen: Er lautet so, wie Sie ihn auch auf Schild und Briefkopf verwenden. Zusätze wie „Haus verkaufen“, „Wertermittlung kostenlos“ oder der Ortsname, wenn er nicht zum Namen gehört, verstoßen gegen Googles Richtlinien. Was das Büro im Einzelnen anbietet, gehört in die Leistungen und in die Beschreibung.
Öffnungszeiten, Telefonnummer und Website des Maklers
Drei Felder werden bei Maklern oft falsch gepflegt. Arbeiten Sie nur nach Vereinbarung, sollen Sie laut Google gar keine Öffnungszeiten angeben, statt Bürozeiten einzutragen, zu denen niemand die Tür öffnet. Die Telefonnummer soll eine sein, unter der Sie direkt erreichbar sind, möglichst eine örtliche; Sonderrufnummern und Weiterleitungsnummern sind nicht zulässig. Und als Website verlangt Google eine Seite, die Ihren Standort vorstellt, keine Adresse, die auf eine Social-Media-Seite weiterleitet.
Bewertungen von Verkäufern im Google-Profil des Immobilienmaklers
Ein Makler schließt im Jahr wenige Verkäufe ab, Bewertungen wachsen deshalb langsam. Umso wichtiger sind die Regeln, denn eine entfernte Bewertung lässt sich kaum ersetzen.
Googles Richtlinien zu Nutzerbeiträgen verbieten jeden Anreiz für eine Bewertung. Ein Gutschein fällt darunter, ein Nachlass auf die Provision ebenso, und auch der Blumenstrauß, der nur im Tausch gegen fünf Sterne kommt. Unzulässig ist auch, gezielt nur zufriedene Kunden zu fragen. Bitten Sie alle Verkäufer, auch die, bei denen der Preis am Ende niedriger lag als erhofft. Und Google untersagt, Kunden zur Bewertung zu drängen, solange sie noch vor Ort sind.
Für Makler heißt das: Der Notartermin selbst ist der falsche Moment, der Tag danach der richtige. Eine kurze Karte mit QR-Code bei der Schlüsselübergabe oder eine Nachricht am folgenden Tag lassen dem Verkäufer Zeit. Für die Nachricht per E-Mail, SMS oder WhatsApp gilt nach deutschem Wettbewerbsrecht in der Regel, dass der Kunde vorher eingewilligt haben muss. Das ist keine Rechtsberatung; wie Sie das in Ihrem Büro handhaben, klärt im Zweifel eine Kanzlei. Vorlagen für Karte und Nachricht stehen im Beitrag zu Google-Bewertungen für lokale Unternehmen.
Käufer, Mieter und kritische Bewertungen des Maklers
Nicht nur Verkäufer bewerten. Käufer nach einer Besichtigung und Interessenten ohne Antwort schreiben ebenfalls. Die kritische Bewertung eines abgelehnten Mietinteressenten liest die Eigentümerin am Sonntagnachmittag mit, und sie achtet dabei weniger auf den Vorwurf als auf Ihre Antwort. Wie Sie sachlich und ohne Details aus dem Vorgang antworten, zeigen die Vorlagen, mit denen Sie auf negative Google-Bewertungen antworten.
Beiträge zu verkauften Objekten im Google-Unternehmensprofil
In Beiträgen zeigen Sie, dass Sie arbeiten. Google bietet drei Arten an: Aktuelles, Angebot und Veranstaltung. Ohne angegebenen Zeitraum archiviert Google sie nach sechs Monaten. Telefonnummern im Text können abgelehnt werden, wenn Google nicht bestätigen kann, dass sie zu Ihnen gehören.
Für einen Makler ist das verkaufte Objekt das stärkste Motiv. Auf dem Portal verschwindet es mit dem Verkauf, im Profil bleibt der Beitrag „Verkauft: Doppelhaushälfte in der Weststadt, nach sieben Wochen“ als Beleg stehen. Die Eigentümerin vom Sonntag sucht genau das: einen Makler, der in ihrer Gegend schon verkauft hat. Dazu passen Beiträge zu Besichtigungsterminen, zu neuen Objekten mit Link aufs Exposé auf Ihrer Website und zum Ablauf eines Verkaufs. Wie man Beiträge über das Jahr plant, statt sie zu vergessen, steht unter Beiträge im Google-Unternehmensprofil planen.
Datenschutz der Eigentümer in Beiträgen und Fotos
Ein verkauftes Haus gehört nicht Ihnen, und seine Bewohner haben ein Interesse daran, dass nicht jeder im Ort erfährt, wer für welchen Preis verkauft hat. Holen Sie deshalb vor jedem Beitrag das Einverständnis des Verkäufers ein, am besten schon im Maklervertrag. Nennen Sie Stadtteil und Objektart statt Straße und Hausnummer, keinen Preis ohne Zustimmung und keine Namen. Fotos von Innenräumen mit Familienbildern, Kfz-Kennzeichen vor der Garage und Personen auf dem Grundstück lassen Sie weg.
Das ist eine Vorsichtsregel, keine Rechtsberatung. Was Sie mit Daten und Bildern Ihrer Auftraggeber tun dürfen, beurteilt im Einzelfall Ihre Datenschutzberatung oder eine Kanzlei.
Google-Profil und ImmoScout24-Profil des Maklers: was wo wirkt
Viele Makler sammeln Bewertungen bereits auf einem Portal. ImmoScout24 bietet dafür die Anbieterbewertung an: Interessenten, die eine Kontaktanfrage geschickt haben, lädt das Portal selbst zur Bewertung ein, Auftraggeber laden Sie über den ScoutManager ein. Die Bewertungen erscheinen laut ImmoScout24 zur Anbieterbewertung im Branchenbuch-Eintrag, im Exposé und in der Ergebnisliste bei Ihren Inseraten.
Das ist nützlich, wirkt aber an anderer Stelle. Portalbewertungen sieht vor allem, wer auf dem Portal ein Objekt sucht. Im Google-Unternehmensprofil sieht sie der Eigentümer in dem Moment, in dem er bei Google einen Makler sucht. Für den Verkaufsauftrag ist das der wichtigere Ort, ein Entweder-oder ist es nicht.
Vom Google-Profil zur Website für Immobilienmakler
Das Profil bringt Sie in die Karte. Die Fragen, die nicht hineinpassen, beantwortet Ihre Website: welche Häuser Sie im Ort schon verkauft haben, wie ein Verkauf bei Ihnen abläuft, wer Sie sind. Was eine Website für Immobilienmakler dafür enthält, von der Wertermittlung bis zu den Objekten aus Ihrer Maklersoftware, steht auf unserer Seite dazu. Was sie kostet und was der Markt verlangt, rechnet der Beitrag durch, was eine Website für Immobilienmakler kostet. Soll jemand das Profil dauerhaft betreuen, gehört das zu Local SEO.
Und die Frau mit dem geerbten Haus? Sie hat nicht den Makler mit den meisten Sternen angerufen, sondern den, dessen Profil ihr ein verkauftes Haus drei Straßen weiter gezeigt hat. Ein Foto, ein Satz und eine Bewertung vom letzten Monat haben gereicht.
Häufig gestellte Fragen
Muss ein Immobilienmakler seine Adresse im Google-Unternehmensprofil zeigen?
Nur wenn dort ein festes Schild hängt und zu den angegebenen Zeiten jemand Kunden empfängt. Wer vom Arbeitszimmer aus arbeitet und Eigentümer bei ihnen zu Hause trifft, blendet die Adresse aus und gibt ein Einzugsgebiet an. Google braucht die Adresse dann nur für die Bestätigung.
Welche Kategorie wählen Makler im Google-Unternehmensprofil?
Als Hauptkategorie in der Regel „Immobilienmakler“, aus Googles Liste. Weitere Kategorien lohnen nur für eigenständige Geschäftszweige wie eine Hausverwaltung mit eigenem Team. Einzelne Leistungen gehören in die Leistungen und die Beschreibung, nicht in die Kategorie und nicht in den Namen.
Wann sollte ein Makler um eine Google-Bewertung bitten?
Nach dem Abschluss, aber nicht beim Notartermin selbst, denn Google untersagt Druck, solange der Kunde noch vor Ort ist. Der Tag danach oder die Schlüsselübergabe mit einer Karte zum Mitnehmen sind gute Momente. Fragen Sie alle Verkäufer und bieten Sie nichts dafür an.
Kostet das Google-Unternehmensprofil für Immobilienmakler etwas?
Nein, das Profil ist kostenlos. Wer Gebühren für die Freischaltung oder einen besseren Platz in der Karte verlangt, handelt nicht für Google. Ein besseres lokales Ranking lässt sich laut Google auch gegen Bezahlung nicht einfordern.